Rechtzeitig vorsorgen

Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen.
Den Alltag bewältigen, das ist nur die eine Seite.

Die andere Seite ist:

  • Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin?
  • Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall be-handelt werde?
  • Wo werde ich leben, wenn ich in meiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Wer entscheidet für mich?

Schwierige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig befassen sollten. Doch was ist zu tun? Sicher haben Sie schon einmal von der Vorsorgevollmacht gehört. Aber was steckt dahinter? Reicht es aus, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben oder benötigen Sie eine individuelle Lösung? Wir können Ihnen helfen.

Was ist, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben?

Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben und aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, dann handelt Vater Staat.
Das Vormundschaftsgericht setzt für Sie einen  Betreuer ein.
Die Person des Betreuers bestimmt dabei letztendlich das Gericht. Vorschläge des Betroffenen oder seiner Angehörigen werden dabei vom Gericht grundsätzlich berücksichtigt. Sind jedoch keine Vorschläge bekannt, kann das Gericht auch entscheiden, dass für den Betroffenen eine ihm völlig fremde Person als Betreuer eingesetzt wird.
Vielen Menschen ist aber der Gedanke, dass ein Fremder ihre Angelegenheiten regeln könnte, unangenehm und schwer erträglich.
Für diesen Fall können Sie durch die Festlegung eines Bevollmächtigten das Erfordernis des Einsatzes eines Betreuers umgehen.

Vorsorgevollmacht ist absolute Vertrauenssache!

Sie können eine Person Ihres Vertrauens durch die Vorsorgevollmacht ermächtigen, für Sie zu handeln, das heißt, an Ihrer Stelle verbindliche Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Person des Bevollmächtigten und den Umfang seiner Befugnisse bestimmen Sie selbst.
Eine Vollmacht ist Vertrauenssache, denn es besteht die Gefahr, dass der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht missbraucht.
Daher gilt stets: Wenn Sie dem möglichen Bevollmächtigten nicht vollständig vertrauen, dann sollten Sie die Finger von der Vollmacht lassen.
Wenn Ihnen bereits eine vertrauenswürdige Person bekannt ist und Sie diese mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten möchten, helfen wir Ihnen gerne, eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vollmacht zu entwerfen und verfassen.

Aber es gibt doch Formulare!

Nichts geht über ein gutes Formular. In einem guten Formular steht alles Notwendige. Aber: Zu jedem Satz in einem Formular gibt es auch andere Lösungen. Und vielleicht berücksichtigen andere Lösungen Ihre Wünsche und Vorstellungen besser als die formularmäßig dargestellte.

Brauche ich eine notarielle Vollmacht?

Eine notarielle Vollmacht benötigt man nur für die Fälle, in denen dem Bevollmächtigten bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstücksveräußerungen) im Namen des Vertretenen durch die Vollmacht gestattet werden sollen. Ansonsten ist eine notarielle Vollmacht nicht erforderlich.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Auch das gerichtliche Betreuungsverfahren lässt sich beeinflussen, nämlich durch eine Betreuungsverfügung. So kann ein Betreuer vorgeschlagen werden. Ferner können einem etwaigen Betreuer Vorgaben gemacht werden; zum Beispiel in welcher Form Geld angelegt werden soll oder ob der Betreute eine Heimunterbringung oder den Aufenthalt in der eigenen Wohnung vorzieht.

Können Vorsorgevollmachten registriert werden?

Ihre Vorsorgevollmacht können Sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vollmacht einfach und schnell gefunden werden kann und nicht unnötig ein Betreuer bestellt wird. Wenn Sie Fragen zur Registrierung der Vollmacht haben, sprechen Sie uns gerne an.

Sie können die Eintragung auch durch uns vornehmen lassen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung, die auch Patiententestament genannt wird, ist eine persönliche Handlungsanweisung an Ärzte und medizinisches Fachpersonal.
Jeder kann auf diese Weise festlegen, welche Behandlung er für den Fall wünscht, dass er seinen Willen nicht mehr kundtun kann.
Diese Wünsche sind vom Behandlungsteam auch zu beachten. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre persönlichen Wünsche weder in sich widersprüchlich noch nicht eindeutig sind.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen juristisch korrekt zu formulieren und medizinische Vorgaben juristisch einwandfrei in Ihre Patientenverfügung einzubinden.

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