Die Geburtshilfe ist eines der haftungsträchtigsten Gebiete in der Medizin.

Die in diesem Bereich auftretenden Kunstfehler führen leider immer wieder auch zu schweren und dauerhaften Behinderungen bei den Neugeborenen.

Fehler bei der Geburtsüberwachung haben, wenn sie zur Schädigung des Kindes führen, für alle Beteiligten, natürlich vor allem für das Kind und seine Eltern, katastrophale Folgen.

Häufig sind für massive bleibende Schäden des Neugeborenen Bluthochdruckerkrankungen der Schwangeren oder etwa eine mangelnde Sauerstoffversorgung des Kindes während der Geburt verantwortlich.

Neben einem die erheblichen Schädigungen ausgleichenden angemessenen Schmerzensgeld stehen für die Eltern geschädigter Kinder insbesondere die materiellen Schadensersatzansprüche im Vordergrund, denn es gilt die lebenslange Versorgung des behinderten Kindes abzusichern.

Hierbei handelt es sich vorrangig um die lebenslänglichen Pflegekosten sowie den dem behinderten Kind entstehenden Verdienstausfallschaden für das ganze Leben.

Wir beraten und unterstützen Sie in der Ermittlung der in Ihrem Fall konkret geltend zu machenden Schadenspositionen und vertreten Sie in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche bzw. der Ihres Kindes gegen die jeweiligen Verantwortlichen.

Damit Sie sich um die Zukunft Ihres Kindes keine finanziellen Sorgen machen müssen…

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Wir möchten uns, unsere Kanzlei und unsere Philosophie kurz vorstellen.

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