Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen, die im Zusammenhang mit dem Wohnen oder dem Umzug in ein Pflegeheim auftreten.
Hierbei geht es insbesondere um die Fragen, wie die Pflegeheimkosten finanziert werden können, wenn Einkommen und Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Finanzierung der monatlichen Kosten des Pflegeheims nicht ausreichen.
Inwieweit können Sie als Angehöriger zur Finanzierung der von Pflegeheimkosten des Bewohners herangezogen werden?
Inwieweit können Schenkungen, die der jetzige Pflegeheimbewohner in der Vergangenheit getätigt hat, z.B. von der Sozialbehörde zurückgefordert werden?
Aber auch bei Streitigkeiten mit dem Träger Ihres Heimes stehen wir Ihnen zur Seite – beispielsweise, wenn das Heim eine Höherstufung beantragt hat, der Sie nicht zustimmen möchten.
Damit der Heimaufenthalt für Sie Ruhe und Sicherheit, aber keine neuen Sorgen bedeutet.