Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Fragen und Belangen. Sei es, dass Sie Ihren eigenen Erbfall regeln möchten, sei es, Sie sind nach einem Erbfall (Mit-)Erbe, als Vor- oder Nacherbe eingesetzt, Pflichtteilsberechtigter, mit einem Vermächtnis bedacht, als Testamentsvollstrecker vom Erblasser eingesetzt oder gar enterbt worden.

 

Immer mehr Menschen machen sich darüber Gedanken und Sorgen, dass sie eigentlich einmal festlegen müssten, was mit ihrem Nachlass nach ihrem Tod geschehen soll.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei, Ihren eigenen Erbfall in Ihrem Sinne zu regeln:

  • Wie übertrage ich bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte?
  • Brauche ich ein Testament? Und, wenn ja, was will und muss es regeln?
  • Was ist bei Vermächtnissen zu beachten?
  • Muss ich bestimmte Formvorschriften einhalten?
  • Wo bewahre ich mein Testament auf?  
  • Kann ich jemanden vom Erbe ausschließen?
  • Wie setze ich Vor- und Nacherben ein?
  • Wie gestalte ich ein gemeinschaftliches („Berliner“) Testament?

Diese und andere Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch. Sie nennen uns Ihre Wünsche – wir erläutern Ihnen die nach Ihrem Tod gesetzlich vorgesehene Erbfolge. Wenn diese Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie Ihre Wünsche in einem Testament festlegen…

…damit nicht diejenigen Sie beerben, die Sie gar nicht als Ihre Erben sehen möchten.

 

Mein letzter Wille – was muss ich beim Verfassen meines Testaments beachten?

Nur in ca. 25 % der Erbfälle in Deutschland existiert ein Testament. Aber der überwiegende Großteil der existierenden Testamente ist aus vielerlei Gründen fehlerhaft. Solche Fehler können dazu führen, dass die von Ihnen gewünschte Erbfolge aufgrund eines unwirksamen Testaments nicht eintreten kann. 

Wir unterstützen Sie in der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments…

…damit Ihr letzter Wille uneingeschränkt Beachtung finden kann.

 

Meine Angehörigen sind total zerstritten! Was tun?

Leider ist immer wieder festzustellen, dass es nach dem Tod eines nahen Angehörigen in der dann durchzuführenden Erbauseinandersetzung zu Streitigkeiten kommt. Diese Streitigkeiten können durch eine abgestimmte Anordnung im Testament in den meisten Fällen vermieden werden (z.B. durch Vermeidung einer Erbengemeinschaft, Anordnung einer Testamentsvollstreckung u.a.).

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Streitigkeiten unter den Bedachten befürchten und diese vermeiden möchten. Wir erarbeiten für Sie geeignete Testamentsgestaltungen,

…damit Sie nicht denken: „Hätt‘ ich das gewusst,…!“

 

Ich habe geerbt – und nun?  

Nun ist einer Ihrer Liebsten, ein Freund oder ein entfernter Verwandter, den Sie vielleicht sogar persönlich gar nicht kennen, verstorben und hat Sie als „(Mit-)Erbe“ eingesetzt. Was ist jetzt zu regeln, welche Fragen müssen Sie klären?   

  • Sind Sie überhaupt Erbe geworden?
  • Gibt es weitere Erben?
  • Welche Rechte und Pflichten treffen Sie als (Mit-)Erbe, Vor- oder Nacherbe?
  • Was gehört zum Nachlass? Wer haftet für Schulden?
  • Wann ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen?
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Wie können Sie den Nachlass sichern?
  • Brauchen Sie einen Erbschein? Wie läuft ein Erbscheinsverfahren ab?
  • Das ererbte Grundstück liegt im Ausland – was tun?

 

Kein Erbfall ist wie der andere!

Erbrechtliche Fallgestaltungen zeichnen sich durch ihre Vielschichtigkeit aus. Daher sprechen Sie uns rechtzeitig nach Kenntnis eines Erbfalls an! Wir beraten Sie, welche Handlungsalternativen für Sie bestehen, und leiten auf Ihren Wunsch die erforderlichen Schritte ein,

…damit Sie die Ihnen zugedachte Erbschaft auch genießen können!

 

Pflichtteilsberechtigung

Sie sind enterbt worden, zählen aber zu dem Kreis der nächsten Angehörigen, die einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben geltend machen könnten. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören neben den Abkömmlingen des Erblassers, auch adoptierte und nichteheliche Kinder, sein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner. Auch Enkel und Eltern des Erblassers können zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil kann nur unter sehr engen Voraussetzungen entzogen oder beschränkt werden.

Neben dem unmittelbaren Pflichtteilsanspruch stehen Ihnen als Pflichtteilsberechtigter möglicherweise noch Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Erben aufgrund durchgeführter Schenkungen durch den Erblasser zu Lebzeiten zu.

Oder es sind ausgleichpflichtige Vorempfänge an die Erben oder andere Pflichtteilsberechtigte zu berücksichtigen?

Wir prüfen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, und helfen Ihnen auch gerne bei deren Durchsetzung, denn…

…eine Enterbung kann durchaus von Vorteil sein!

 

Vermächtnis

Sie sind von dem Verstorbenen mit einem Vermächtnis bedacht worden. Sie möchten das Vermächtnis jetzt einfordern. Der Erbe will aber Ihr Vermächtnis kürzen –  zu Recht?

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Vermächtnissen.

 

Einsetzung als Testamentsvollstrecker

Sie sind von dem Verstorbenen in dessen Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt und möchten sich jetzt vor Annahme des Amtes beraten lassen, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Amtes verbunden sind. Oder Sie haben die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht schon erklärt, und haben nun Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf in der konkreten Durchführung der Testamentsvollstreckung.

Wir bringen gerne unsere eigenen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung ein, um Sie bei Ihrer Abwicklung zu unterstützen…

…damit dem wohlverstandenen Erblasserwillen uneingeschränkt Rechnung getragen wird.  

Über uns

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Wir möchten uns, unsere Kanzlei und unsere Philosophie kurz vorstellen.

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Hier finden Sie die einzelnen Rechtsgebiete, in denen wir für Sie tätig sein können.

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