Das Medizinrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, welches durch die gravierenden Veränderungen im Gesundheitssystem gerade in den letzten Jahren schnellen Veränderungen unterworfen war.

Alle Rechtsnormen, die das Zurverfügungstellen von Gesundheitsleistungen betreffen, werden von ihm umfasst.

Es regelt die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und Dienstleistungen sowie die dazu gehörige Forschung.

Ein wesentlicher Bereich des Medizinrechts betrifft die Behandlung von Patienten durch Ärzte und Zahnärzte, aber auch durch andere Heilberufe, wie z.B. Heilpraktiker oder Physiotherapeuten.

Beim Medizinrecht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die äußerst vielschichtig ist.

So zählen zu ihm insbesondere:

  • das Recht der medizinischen Behandlung
  • das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
  • das Recht der sozialen und privaten Pflegeversicherung
  • das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • das Krankenhausrecht
  • das Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und anderer Heilberufe
  • das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • das Apothekenrecht

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