Betreuungsrecht umfasst alle Problemkreise, die auftreten können, wenn eine gesetzliche Betreuung vom Vormundschaftsgericht angeordnet wird bzw. werden soll. Eine rechtliche Betreuung wird für Volljährige immer dann angeordnet, wenn diese infolge Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und der Betroffene keine Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht getroffen hat. Eine automatische Betreuung kraft Familienzugehörigkeit oder Ehe kennt das Gesetz nicht. Ehegatten und Kinder können zunächst nicht gesetzlich vertreten.

Sie können sich in allen Fragen rund ums Betreuungsrecht an uns wenden, insbesondere wenn

  • Sie die Anordnung einer Betreuung bei Gericht anregen möchten,
  • Sie sich als Betroffener oder Angehöriger gegen die Anordnung einer rechtlichen Betreuung wehren möchten,
  • Sie mit Ihrem Betreuer unzufrieden sind,
  • Sie als Betreuer für einen Angehörigen eingesetzt werden möchten.

Falls Sie niemanden in Ihrem Umfeld kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen möchten, bzw. der für den Fall einer Anordnung einer rechtlichen Betreuung als Betreuer für Sie in Betracht kommen kann, können Sie sich auch gerne an uns wenden.

Damit Ihnen für den Fall der Fälle eine von Ihnen gewünschte Person zur Seite steht …

Über uns

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Wir möchten uns, unsere Kanzlei und unsere Philosophie kurz vorstellen.

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